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ArbG Trier, 20.11.2013 - 4 Ca 571/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 20.11.2013 - 4 Ca 571/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 557/13
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 557/13
Befristung mit Sachgrund - Dauervertretung - missbräuchliche Ausnutzung der …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20.11.2013 - 4 Ca 571/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des erstinstanzlichen wechselseitigen Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 20. November 2013 - 4 Ca 571/13 - verwiesen.
Mit Urteil vom 20. November 2013 - 4 Ca 571/13 - hat das Arbeitsgericht Trier die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die Klägerin unstreitig anlässlich der Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretung für Frau R. ab dem 01. November 2012 eingestellt worden sei, worin nach §§ 21 Abs. 1 BEEG, 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 TzBfG ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages liege.
Die Klägerin beantragt , das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. November 2013 - 4 Ca 571/13 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der in § 1 des Arbeitsvertrages vom 26. Oktober 2012 festgehaltenen Befristung mit Ablauf des 02. Oktober 2013 beendet ist.